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Der Schutz von Objekten der kritischen Infrastruktur

Der Schutz von Objekten der kritischen Infrastruktur beginnt an der Außengrenze.
Der Objektzaun ist die erste Meldelinie bei Einbruchsversuchen.
Hier setzt die Zaunüberwachung an, um die Außengrenze segmentiert zu überwachen.
Die Segmentierung kann auf eine maximale Länge von 100 m pro Segment ausgedehnt werden.
So ist es dem Wachdienst möglich, den genauen Ort des Einbruchs zu erkennen und schnell Einsatzkräfte an den Ort des Geschehens zu entsenden.

Die Zaunüberwachung ist besonders gut geeignet, um in bestehende oder neue Maschendrahtzäune integriert zu werden. Durch die besondere Art der Leiter ist es nahezu unmöglich, die Zaunüberwachung zu erkennen. In schwierigen Örtlichkeiten ist es möglich, die Zaunüberwachung entsprechend einzustellen, um Falschalarme zu minimieren, z. B. in Waldgebieten.

Die zweite Meldelinie gegen Einbrüche ist die Freifeldüberwachung des gesamten Außenbereichs des Objekts mittels Videotechnik.
Hier kann der von der Zaunüberwachung detektierte Alarm verifiziert und mit Beweisbildern hinterlegt werden.

Als dritte und letzte Schutzwand gegen das Eindringen ist die Außenwand des Objekts selbst zu sehen.
Hier kommt die klassische Einbruchmeldetechnik zum Tragen, welche durch eine Zutrittskontrolle erweitert werden kann, um den Zutritt zum Objekt zu gewährleisten und zu dokumentieren.

Alle hier vorgestellten Systeme kann der Kunde einzeln oder als Gesamtlösung bei uns erwerben.
Hierzu fertigen wir ein Sicherheitskonzept an, welches eine Gefahrenanalyse umfasst.

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